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   BSG, 31.01.1967 - 4 RJ 213/65   

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https://dejure.org/1967,5875
BSG, 31.01.1967 - 4 RJ 213/65 (https://dejure.org/1967,5875)
BSG, Entscheidung vom 31.01.1967 - 4 RJ 213/65 (https://dejure.org/1967,5875)
BSG, Entscheidung vom 31. Januar 1967 - 4 RJ 213/65 (https://dejure.org/1967,5875)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verletztenrente neben Versicherungsrente - Bindungswirkung von Rentenbescheiden - Ruhensfreiheit - Fehlerhafter ruhensfreier Teil - Berichtigung des ruhensfreien Rententeils

Papierfundstellen

  • BSGE 26, 98
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 09.08.1962 - 4 RJ 355/60
    Auszug aus BSG, 31.01.1967 - 4 RJ 213/65
    die Anerkennung des Rentenanspruohs als der Bindungswirkung (@ 77 SGG) fähig isto Dementsprechend hat schon das BVA in ständiger Rechtsprechung Zweck und Aufgabe eines Ruhensbescheides darin gesehen7 verbindlich fednustellen" was beim Zusammentreffen mehrerer Renten gelte? und weiter ausgeführt? daß die Entscheidung des Versicherungsträgers9 soweit sie das Ruhen oder Nichtruhen einer Rente zum Gegenstand habe" in "Rechtskraft" erwachse9 und zwar auch insoweit? als der Bescheid auf einem Rechtsirrtum des Versicherungsträgers beruhe (BVA aao)o Diese Rechtsauffassung ist auch Ausgangspunkt der Entscheidung des erkennenden Senats vom 9° August 1962 - 4 RJ 355/60 (Breith"196öy 239}; in der ausgesprochen wird, daß ein Ruhenstatbestand" der nicht Gegenstand des einen anderen Ruhenstatbestand behandelnden Bescheides gewesen sei? an der.
  • BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 48/96 R

    Verfassungsmäßigkeit des Ruhens einer Berufsunfähigkeitsrente beim

    Die Folgen des Ruhens treten bei Erfüllung des Ruhenstatbestandes von Gesetzes wegen ein, ohne daß es dazu eines Verwaltungsaktes bedarf (stRspr vgl zB BSG Urteile vom 31. Januar 1967 - 4 RJ 213/65 - BSGE 26, 98, 101, vom 24. Juni 1971 - 5 RKn 49/68 - BSGE 33, 36, 38, vom 25. November 1971 - 5 RKn 20/70 - BSGE 33, 234, 235 und vom 26. August 1994 - 13 RJ 29/93 - HVBG-Info 1994, 2711, VersorgVerw 1995, 31).
  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 9/85

    Strafgefangener - Krankenversicherung

    Der Bescheid enthält insoweit einen Verwaltungsakt, der deklaratorisch das Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses - das Ruhen auch zukünftiger Ansprüche -feststellt (vgl. dazu BSGE 26, 98, 100 und 30, 105, 107 zu den Ruhensregelungen in § 1278 RVO bzw. § 55 des Angestelltenversicherungsgesetzes -AVG-).
  • BSG, 24.03.1976 - 9 RV 154/75

    Deputatkohlen für Bergbaurentner der Saarbergwerke sind als derzeitiges

    Ob die Entscheidung über einzelne Berechnungsfaktoren, die einem Rentenbescheid zugrunde liegt, für spätere Feststellungen rechtsverbindlich ist (§ 77 SGG, § 24 VerwVG, BSG 39, 14, 17 f = SozR 3640 zu § 4 Nr. 2; vgl. zu den andersartig geregelten Umstellungsfällen des Renten- und des Unfallversicherungsrechts: einerseits BSG 26, 98 = SozR Nr. 10 zu § 1278 RVO; BSG SozR Nr. 1 zu § 3 des 1. RAG; SozR 2200 § 558 Nr. 1, andererseits BSG 24, 236 = SozR Nr. 1 zu Art. 1 § 2 des 6. BAG vom 21. Dezember 1963, BSG 26, 266 = SozR Nr. 2 zu § 1272 RVO), ist hier nicht allgemeingültig zu entscheiden.
  • BSG, 28.09.1978 - 4 RJ 110/77

    Abkommen über Soziale Sicherheit - Auszahlung von Rententeilen - Verfolgter

    tungsakt, der über das Ruhen einer Rente ergeht, ist der Bindungswirkung fähig (BSGE 26, 98, 100/101; 52, 114, 115)» Gegenüber der allgemeinen Ruhensregelung des 5 1515 RVO idF des Fremdrenten- und Auslanderenten-Neuregelungsgesetzes (FANG)" an die auch die Bescheide von 1968 und 1970 gestützt sind, bringt das Abk gewisse Erleichterungen, Es ist am 1° Mai 4972 in Kraft getreten" Art. 5 Abs. 1 regelt die Gleichstellung der beiderseitigen Staatsangehörigen, Art. 4 Abs. 1 die Zahl« barkeit von Geldleistungen, jedoch jeweils nur, soweit das Abk" nichts anderes bestimmt" Nach Art. 5 Abs. 1 Buchst b Unterabschnitt ii werden Renten nur gezahlt, soweit sie auf Zeiten entfallen, für die nach Bundesrecht oder früheren Vorschriften der reichsgs8etzlichen Rentenversicherungen Beiträge wirksam entrichtet sind oder als entrichtet gelten.
  • BSG, 20.02.1980 - 5 RKn 3/78

    Berechnung der Rente - Knappschaftliche Rentenversicherung - Unfallrente -

    als sie einen Ausspruch darüber enthalten, daß eine mit einer Verletztenrente aus der Uhfallversicherung zusammentreffende Versichertenrente in bestimmter Höhe ruhensfrei sei(BSGE 26, 98, 400 = SozR Nr "40 zu 5 4278 RVG mit Hinweisen auf die Rspr des RVA; BSG SozR Nr. 5 zu 5 4278 RVG und Nr. 75 zu 5 77 SGG).
  • BSG, 25.03.1971 - 5 RKn 75/67

    Rückforderungsanspruch - Feststellungsbescheid - Tod des Versicherten -

    das Ruhen der Leistung mit rückwirkender Kraft schon von der Erfüllung des Ruhenstatbestandes an durch Bescheid herbeiführen (BSG 26, 98, 100; 50, 105, 107), ".
  • BSG, 25.11.1970 - 12 RJ 200/70

    Rentenanpassungsverfahren - Prüfungstatsachen - Anwendung von Ruhensvorschriften

    herbeigeführt habe, sei seit Jahren bindend getroffeno Auch die zwei Verfahren nach 5 1300 RVO hätten zu keiner für die Klägerin günstigeren Entscheidung geführt° Gemäß BSG 26, 98 sei ein Bescheid, in dem ausgesprochen werde, daß eine mit einer Verletztenrente zusammentreffende Versichertenrente in einer bestimmten Höhe ruhensfrei sei, hinsichtlich dieses Ausspruches der Bindung (@ 77 SGG) fähiga Das Bundessozialgericht (BSG) habe auch dahin Stellung genommen, daß eine positive Entscheidung über die Anwendbarkeit der Ruhensvorschriften des 5 1278 RVO dem Grunde .
  • BSG, 10.02.1983 - 5b RJ 54/81
    Die rechtlichen Erwägungen, die dabei dem Bescheid zugrunde gelegt worden sind, rechnen dagegen zu seiner nicht bindungsfähigen Begründung (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 20. Februar 1980 aaO im Anschluß und in Fortführung von BSGE 26, 98 : SozR Nr. 10 zu S 1278 RVG).
  • BSG, 18.12.1969 - 2 RU 162/67

    IAO-Übereinkommen - Freiwilliger Auslandsaufenthalt - Leistungsbezüge - Neue

    Da der angefochtene Ruhensbescheid vom 240 April 4964 sich hiernach als rechtswidrig erweist, ist die Revision schon deshalb unbegründet° Der Senat brauchte daher nicht zu prüfen, ob die Ausführungen des LSG zur Bindungswirkung des Schreibens vom 260 April 4964 (vgl° hierzu auch BSG 26, 98) den hier gegebenen Verhältnissen gerecht werden° Die Revision muß somit zurückgewiesen werden (% 470 Abs° 4 Satz 2 SGG)°.
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